E-Rechnungspflicht: Ab 2027 wird der Versand Pflicht – jetzt vorbereiten

Empfang bereits Pflicht, Versand ab 2027 gestaffelt – was Unternehmen mit 5 bis 50 Mitarbeitenden jetzt klären sollten

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen B2B-Unternehmen elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD (ab Version 2.0.1) empfangen können – ohne Übergangsfrist und unabhängig von der Unternehmensgröße. Beim Versand gilt eine gestaffelte Übergangsregelung: Bis zum 31. Dezember 2026 sind Papier- und PDF-Rechnungen noch zulässig. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro auf die E-Rechnung umstellen, kleinere Betriebe erhalten eine weitere Frist bis Ende 2027. Spätestens ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle inländischen B2B-Rechnungen.

Für Unternehmen mit 5 bis 50 Mitarbeitenden heißt das konkret: den Rechnungseingang jetzt technisch absichern, damit Buchhaltung oder E-Mail-Postfach XML-Rechnungen verarbeiten und GoBD-konform mindestens acht Jahre im Originalformat archivieren können – und rechtzeitig vor der eigenen Versandpflicht 2027 beziehungsweise 2028 die passende Software auswählen sowie Kunden und Lieferanten über den Umstellungstermin informieren.

Wir prüfen für Unternehmen in Bielefeld, Gütersloh und der Region OWL gern, ob Rechnungseingang und -archivierung GoBD-konform vorbereitet sind – sprechen Sie uns an.

Ein Blick in den Originalartikel auf bundesfinanzministerium.de

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